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    Regenerative Landwirtschaft: Prinzipien und Grenzen

    Der Systemansatz rückt den Boden ins Zentrum, ist aber weder einheitlich definiert noch ein Selbstläufer.

    Feld & Hof · Erklärstück8 Min.

    Eine Fachkraft kniet mit Spaten am begrünten Ackerrand und betrachtet das dunkle Bodenprofil.
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    Inhaltsverzeichnis

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft ordnet regenerative Landwirtschaft über fünf Prinzipien ein (DLG, Stand ); eine verbindliche Definition existiert nicht.
    • Das DLG-Merkblatt 505 empfiehlt mindestens 30 Prozent Bodenbedeckung (DLG, Stand ) als Schwelle für wirksamen Erosionsschutz nach der Definition konservierender Landwirtschaft der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen.
    • Das Thünen-Institut fand an 2.159 Ackerstandorten (DLG-Mitteilungen, Stand ) im Mittel keinen signifikanten Unterschied beim Bodenkohlenstoff zwischen ökologischer und konventioneller Bewirtschaftung.

    Ein Ansatz ohne verbindliche Definition

    Regenerative Landwirtschaft bezeichnet in den vorliegenden Quellen einen Systemansatz, der Bodengesundheit und Bodenfruchtbarkeit in den Mittelpunkt stellt. Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, kurz DLG, betont zugleich, dass keine eindeutige, verbindliche Definition besteht. Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, kurz FiBL, beschreibt dieselbe Unschärfe und verweist auf die daraus entstehende Gefahr, dass Unternehmen den Begriff für Greenwashing nutzen.

    Regenerative Landwirtschaft
    Regenerative Landwirtschaft ist ein nicht verbindlich definierter Systemansatz, der Bodenbiologie, Bodenfunktionen und Bodenschutz zum Ausgangspunkt der Bewirtschaftung macht. Die DLG ordnet ihn über fünf zusammenwirkende Prinzipien ein. Einzelne Maßnahmen können andere Anbausysteme verbessern, belegen für sich aber noch kein vollständig regeneratives System.

    Regenerative Landwirtschaft ist deshalb nicht mit ökologischem Landbau gleichzusetzen. Biologische Produktion folgt rechtlich geregelten Anforderungen und einer Zertifizierung. Der regenerative Begriff kann dagegen philosophische, entwicklungspolitische oder unternehmerische Lesarten umfassen. Für landwirtschaftliche Betriebe ist daher entscheidend, welche Verfahren tatsächlich auf welcher Fläche eingesetzt werden, welche Ausgangslage dokumentiert ist und welche Wirkungen sich unter den jeweiligen Standortbedingungen beobachten lassen.

    Fünf Prinzipien bilden den fachlichen Kern

    Die DLG fasst regenerative Landwirtschaft in fünf Prinzipien zusammen (DLG, Stand ). Minimaler Bodeneingriff soll Bodenstruktur und organische Substanz schonen. Permanente Bodenbedeckung soll vor Sonne, Wind- und Wassererosion schützen. Vielfältige Anbausysteme sollen Fruchtfolgefunktionen stärken. Ganzjährig lebende Wurzeln versorgen die Bodenbiologie. Tierintegration soll Nährstoffkreisläufe enger führen.

    • Minimaler Bodeneingriff: Boden nur so intensiv bearbeiten, wie Standort, Kultur und Beikrautregulierung es erfordern.
    • Permanente Bodenbedeckung: Erntereste, Mulch oder Pflanzenbestände schützen die Oberfläche.
    • Vielfältiges Anbausystem: Fruchtfolgen, Zwischenfrüchte, Untersaaten, Mischkulturen, Agroforst und Landschaftselemente erhöhen die Vielfalt.
    • Ganzjährig lebende Wurzeln: Hauptkulturen, Zwischenfrüchte und Untersaaten verlängern die Zeit aktiver Durchwurzelung.
    • Integration von Tieren: Weide oder organische Dünger können Nährstoffkreisläufe verbinden.

    Die fünf Prinzipien sind als zusammenhängendes System gedacht, nicht als Siegel für eine einzelne Maßnahme. Die DLG hält fest, dass Innovationen daraus dennoch andere Bewirtschaftungssysteme weiterentwickeln können. Betriebe können beispielsweise mit Zwischenfrüchten beginnen, ohne bereits den gesamten Ansatz umzusetzen. Das erleichtert Versuche, verlangt aber eine präzise Sprache: regenerative Landwirtschaft beschreibt mehr als eine einzelne Begrünung. Auch eine reduzierte Bodenbearbeitung allein sagt noch nichts darüber aus, wie vielfältig die Fruchtfolge ist oder ob lebende Wurzeln lange im Boden bleiben.

    Bodenbedeckung, Wurzeln und Bearbeitung greifen ineinander

    Permanente Bodenbedeckung kombiniert nach dem DLG-Merkblatt abgestorbene Biomasse wie Stroh mit lebender Biomasse aus Zwischenfrüchten oder Untersaaten. Zu keinem Zeitpunkt sollten weniger als 30 Prozent der Bodenoberfläche bedeckt sein (DLG, Stand ). Die DLG führt diese Schwelle auf die Definition konservierender Landwirtschaft der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen zurück.

    Zwischenfrüchte und Untersaaten schließen Lücken

    Zwischenfrüchte wachsen zwischen Hauptkulturen. Sie können Nährstoffe binden, Biomasse bilden und die Oberfläche bedecken. Die DLG empfiehlt, Mischung und Management an Wachstumsdauer, Klima, Fruchtfolge, Aussaattechnik und mögliche Rückstände von Herbiziden anzupassen. Ein vielfältiger Bestand ist kein Selbstzweck: Krankheits- und Schädlingsdruck sowie die Folgekultur können eine gezieltere Artenwahl verlangen. Auch das Strohmanagement beeinflusst, ob Saatgut gleichmäßig aufläuft.

    Untersaaten werden während der Vegetationszeit einer Hauptkultur etabliert und übernehmen nach deren Ernte die Bedeckung. Oekolandbau.de nennt Getreide, Mais und Raps als mögliche Hauptkulturen. Die Auswahl muss Konkurrenz um Licht, Wasser und Nährstoffe begrenzen. Untersaaten verlangen Erfahrung, können aber Lücken schließen, wenn eine Zwischenfrucht nach später Ernte schwer zu etablieren ist. Eine passende Art erfüllt daher nicht überall dieselbe Aufgabe.

    Weniger Bodenbewegung bleibt eine Abwägung

    Minimale Bodenbearbeitung bedeutet nicht, dass jeder Betrieb ohne Übergang auf Direktsaat umstellen kann. Die DLG beschreibt geringere Bodenbewegung als Mittel, um Erosion und Bodendegradation zu begrenzen. Das FiBL empfiehlt eine möglichst flache, nicht wendende und nicht verdichtende Bearbeitung, weist aber zugleich auf die betriebliche Bedeutung mechanischer Beikrautregulierung im Biolandbau hin. Bearbeitungsintensität und Pflanzenschutz lassen sich deshalb nicht unabhängig vom Anbausystem beurteilen.

    Ökologischer Landbau und regenerative Landwirtschaft setzen unterschiedliche Rahmen. Im Bioanbau stehen keine Herbizide zur Verfügung, weshalb weniger Bodenbearbeitung schwieriger erreichbar sein kann. Bodenart, Feuchte, Verdichtung, Beikrautdruck, Fruchtfolge und Sätechnik bestimmen, welche Eingriffstiefe tragfähig ist. Eine bodenschonende Bearbeitung verbindet technische Entscheidungen mit Spatenprobe, Bodenuntersuchung und Beobachtung der Bestände.

    Schrittweise Umsetzung verbindet Versuch und Kontrolle

    Die DLG beschreibt regenerative Landwirtschaft als fortschreitenden betrieblichen Prozess. Ein Betrieb kann einzelne Komponenten integrieren oder das Gesamtsystem zunächst auf Testflächen erproben. Die DLG-Einordnung mit Stand nennt konservierende Bodenbearbeitung und Zwischenfruchtanbau als mögliche Einstiege, danach Untersaaten und erweiterte Fruchtfolgen. Mehrfruchtanbau, Agroforst und Tierintegration können später hinzukommen.

    1. Ausgangslage dokumentieren: Bodenuntersuchungen, Spatenprobe, Fruchtfolge, Verdichtungen und Beikrautdruck erfassen.
    2. Ziel priorisieren: Erosionsschutz, Wassermanagement, Nährstoffbindung oder längere Durchwurzelung konkret benennen.
    3. Testfläche abgrenzen: Eine passende Maßnahme unter vergleichbaren Bedingungen erproben.
    4. Mischung auswählen: Zwischenfrüchte oder Untersaaten an Standort, Haupt- und Folgekultur anpassen.
    5. Bearbeitung abstimmen: Saattechnik, Strohmanagement und Eingriffstiefe zusammen planen.
    6. Wirkung prüfen: Bodenanalysen, Bestandsentwicklung und betriebliche Aufwendungen fortlaufend vergleichen.

    Der Prozess braucht Zeit und Management. Das DLG-Merkblatt mit Stand weist darauf hin, dass Ergebnisse erst nach mehreren Jahren sichtbar werden können und die Umstellung anfangs höhere Kosten verursachen kann. Gleichzeitig sind Ökosystemleistungen häufig nicht ausreichend monetär bewertet. Eine standortgerechte Zwischenfruchtplanung muss deshalb Nutzen, Saatgut, Technik, Arbeitszeit und Risiken gemeinsam betrachten. Ein Vergleich mit einer betrieblich passenden Referenz hilft, Veränderungen nicht vorschnell einer einzelnen Maßnahme zuzuschreiben.

    Belege, Grenzen und offene Fragen bleiben sichtbar

    Die wissenschaftliche Einordnung der regenerativen Landwirtschaft wird durch die fehlende Definition erschwert. Wenn Betriebe unterschiedliche Maßnahmen unter demselben Begriff zusammenfassen, lassen sich Ergebnisse nur begrenzt vergleichen. Oekolandbau.de berichtete mit Stand , dass positive Effekte lange vor allem von Entwickler:innen des Systems bestätigt wurden. Die DLG verweist bei Komposttee und Biostimulanzien ausdrücklich auf eine kritische wissenschaftliche Beurteilung der Wirksamkeit.

    Humusaufbau ist kein automatisch eintretendes Ergebnis eines Etiketts. Daten des Thünen-Instituts von 2.159 Ackerstandorten aus den Jahren 2011 bis 2018 zeigten im Mittel keinen signifikanten Unterschied bei Bodenkohlenstoffgehalt und -vorrat zwischen ökologischer und konventioneller Bewirtschaftung (DLG-Mitteilungen, Stand ). Dieser Befund betrifft Bio und konventionell, nicht unmittelbar jedes regenerative System. Er zeigt aber, warum Bewirtschaftungspraxis und Messung wichtiger sind als pauschale Annahmen.

    • Eine einheitliche Definition und ein verbindlicher Regenerativstandard fehlen.
    • Standort, Witterung, Fruchtfolge und Management beeinflussen die Wirkung einzelner Verfahren.
    • Komposttee und Biostimulanzien werden wissenschaftlich kritisch beurteilt.
    • Humus ist ein dynamisches System aus Aufbau und Abbau; pauschale Versprechen sind nicht gedeckt.
    • Wirtschaftliche Wirkungen müssen über mehrere Fruchtfolgeglieder betrachtet werden.

    Offene Fragen entwerten die belegten Verfahren nicht. Bodenbedeckung, vielfältige Fruchtfolgen und eine an den Bodenzustand angepasste Bearbeitung lassen sich konkret beschreiben und beobachten. Unsicher bleibt dagegen, welche Kombination unter wechselnden Standorten zuverlässig dieselbe Wirkung erzielt. Aussagen zu Klimaschutz, Ertragsstabilität oder reduziertem Betriebsmitteleinsatz benötigen deshalb eine benannte Messgrundlage und einen klaren Bezugszeitraum.

    Für Handel und Marken zählt überprüfbare Herkunft

    Handel und Marken sollten „regenerativ“ nicht als selbsterklärende Produkteigenschaft behandeln. FiBL und DLG stimmen darin überein, dass der Begriff nicht klar beziehungsweise verbindlich definiert ist. Aussagen sollten daher konkrete Praktiken nennen, etwa dauerhafte Bodenbedeckung, Zwischenfrüchte, Untersaaten oder reduzierte Bearbeitung. Ebenso wichtig sind Standort, Bezugszeitraum und die Methode, mit der Veränderungen geprüft wurden.

    Beschaffung kann Betriebe unterstützen, wenn Abnahme, Preisgestaltung und Versuchsspielräume zusammenpassen. Die Quellen liefern jedoch keine belastbaren allgemeinen Zahlen zu Mehrkosten oder Preisaufschlägen regenerativer Ware. Solche Werte sollten nicht pauschal kommuniziert werden. Für verantwortliche Beschaffung sind dokumentierte Maßnahmen, Bodenanalysen und klare Zuständigkeiten belastbarer als ein unbestimmtes Label. Verträge können außerdem berücksichtigen, dass sichtbare Ergebnisse laut DLG erst nach mehreren Jahren eintreten können.

    Bewusste Konsument:innen können aus dem Begriff allein weder Bioqualität noch Herbizidfreiheit ableiten. Biologisch und ökologisch sind rechtlich geschützte Angaben; „regenerativ“ ist nach den vorliegenden Quellen kein gleichwertiger Nachweis. Glaubwürdige Kommunikation trennt daher Zertifizierung, Anbaupraxis und gemessene Ergebnisse. Sie benennt auch Grenzen, statt Bodenaufbau, Klimaschutz oder Ertragsstabilität pauschal zu versprechen.

    Quellen

    1. Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft: Regenerative Landwirtschaft – eine Einordnung, abgerufen am .
    2. Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft: Permanente Bodenbedeckung und ganzjährig lebende Wurzeln, abgerufen am .
    3. Forschungsinstitut für biologischen Landbau: Neue Ausgabe der Ökologie & Landbau: Regenerative Landwirtschaft, abgerufen am .
    4. Forschungsinstitut für biologischen Landbau: Biologischer Landbau: Grundprinzipien und gute Praxis, abgerufen am .
    5. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Regenerativer Ackerbau, abgerufen am .
    6. DLG-Mitteilungen: Ackerböden: Humusaufbau bleibt im Ökolandbau aus, abgerufen am .

    Regenerative Landwirtschaft stellt die Bodengesundheit ins Zentrum und wird von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft über fünf Prinzipien eingeordnet: minimale Bodeneingriffe, permanente Bodenbedeckung, vielfältige Anbausysteme, ganzjährig lebende Wurzeln und Tierintegration. Eine verbindliche Definition fehlt. Deshalb zählen konkrete Verfahren, standortbezogene Prüfungen und nachvollziehbare Ergebnisse mehr als das Etikett.

    Quellen

    1. Regenerative Landwirtschaft – eine Einordnung — Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft
    2. Permanente Bodenbedeckung und ganzjährig lebende Wurzeln — Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft
    3. Neue Ausgabe der Ökologie & Landbau: Regenerative Landwirtschaft — Forschungsinstitut für biologischen Landbau
    4. Biologischer Landbau: Grundprinzipien und gute Praxis — Forschungsinstitut für biologischen Landbau
    5. Regenerativer Ackerbau — Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    6. Ackerböden: Humusaufbau bleibt im Ökolandbau aus — DLG-Mitteilungen
    7. https://www.dlg.org/magazin/interview-nils-borchard-projekt-biomonitor4cap-biodiversitaetserhalt/regenerative-landwirtschaft-der-boden-im-mittelpunkt — dlg.org

    Redaktion

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